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Wofür benötige ich eine Bilanz?
Der Jahresabschluss bildet den rechnerischen Abschluss der kaufmännischen Buchhaltung.
Für einen Jahresabschluss sind die Bilanz und die GuV (Gewinn- und Verlustrechnung) notwendig, in denen die buchhalterische Übersicht über die Vermögen- und Kapitalwerte (Bilanz), die Erlöse und Aufwendungen (GuV) eines Unternehmens abgebildet werden. Aus der Bilanz kann man die Eigenkapitalquote und den Verschuldungsgrad ableiten. Sie setzt sich zusammen aus den Bilanzposten Aktiva (Vermögen) und Passiva (Kapital). Das Ergebnis der GuV, der „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag“, ist Bestandteil der Bilanz.
Die Gliederung einer Bilanz ist im Handelsgesetzbuch (HGB) §266 genau geregelt.
Grundsätzlich wird zwischen der Handelsbilanz nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Steuerbilanz (EstG) unterschieden:
- Die Handelsbilanz nach HGB wird immer auf einen bestimmten Zeitpunkt, den Bilanzstichtag, ausgestellt und spiegelt den Stand des Vermögens und der Schulden wieder.
- Die Steuerbilanz nach EStG (Einkommensteuergesetz) ist die Aufstellung des Betriebsvermögens auf Grundlage des Steuerrechts.
Wer muss eine Bilanz erstellen?
Freiberufler, Ärzte und Rechtsanwälte sind grundsätzlich von der Bilanzierungspflicht befreit und verpflichtet, am Ende eines Wirtschaftsjahres eine Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) zu erstellen. Unternehmer mit Kleingewerbe oder Einzelkaufleute sind bis 600.000 € Umsatzerlös und einem Jahresüberschuss bis maximal 60.000 € ebenfalls von der Bilanzierungspflicht befreit und erstellen eine EÜR.
Personengesellschaften (OHG, KG) und Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) sind bilanzierungspflichtig, Kapitalgesellschaften müssen die Bilanz außerdem im Bundesanzeiger veröffentlichen.
Die Grundform einer Bilanz
Die Bilanzgleiderung ist gekennzeichnet durch die typische T-Form. Links finden sich die sogenannten Aktiva, rechts die Passiva. Das entspricht dem grundlegenden Aufbau einer Bilanz.
GuV-Gliederung nach Gesamtkostenverfahren | ||
1. | Umsatzerlöse | |
2. | +/- | Erhöhung oder Verminderung an fertigen und unfertigen Erzeugnissen |
3. | + | andere aktivierte Eigenleistungen |
4. | + | sonst. Erträge |
5. | - | Materialaufwand |
5.1. | Aufwendungen für Roh- und Hilfsstoffe | |
5.2. | Aufwendungen für bezogene Leistungen | |
Rohertrag | ||
6. | - | Personalaufwand |
6.1. | Löhne und Gehälter | |
6.2. | soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung | |
7. | - | Abschreibungen |
7.1. | auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | |
7.2. | auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreitet | |
8. | - | sonst. betriebliche Aufwendungen |
Betriebsergebnis | ||
9. | + | Erträge aus Beteiligungen |
10. | + | Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen Finanzlagevermögens |
11. | + | sonst. Zinsen und ähnliche Erträge |
12. | - | Abschreibungen auf Finanzauflagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens |
13. | - | Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
Finanzergebnis | ||
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (Ergebnis vor Steuern | ||
15. | + | außerordentliche Erträge |
16. | - | außerordentliche Aufwendungen |
außerordentliches Ergebnis | ||
18. | - | Steuern Einkommen und Ertrag |
19. | - | sonst. Steuern |
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag |
Aufbau einer Bilanz: Alle Bilanzpositionen laut HGB
Das HGB normiert, wie eine Bilanz auszusehen hat, damit die Jahresabschlüsse von Kaufleuten bzw. Unternehmen vergleichbar sind. Dort sind alle Bilanzposten aufgelistet und bereits in die richtige Reihenfolge gebracht:
Aktiva (Vermögen) bestehen aus:
- Anlagevermögen
- Immaterielle Vermögensgegenstände (EDV-Software, Lizenzen, Patente)
- Sachanlagen (Geschäftsausstattung, Firmenwagen, Grundstücke)
- Finanzanlagen (Anteile und Ausleihe an Unternehmen, Beteiligungen)
- Umlaufvermögen
- Vorräte (Warenbestand, Anzahlungen)
- Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
- (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen)
Passiva (Kapital) bestehen aus:
- Eigenkapital
- Kapitalrücklage
- Gewinnrücklage
- Gewinn/Verlustvortrag
- Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
- Verbindlichkeiten
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
- sonstige Verbindlichkeiten
- Verbindlichkeiten an verbundene Unternehmen (Mutter- Tochtergesellschaft)
Die identische Bilanzsumme bei Aktiva und Passiva ergibt sich aus der Mittelverwendung (Aktiva) und Mittelherkunft (Passiva).
Der Bilanzgewinn/-verlust errechnet sich nach der Formel:
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Ergebnissaldo aus der GuV)
+/- Gewinn-/Verlustvortrag aus Vorjahr
+ Entnahme aus Kapitalrücklagen
+/- Entnahmen/Einstellungen Gewinnrücklagen
Bilanzgewinn/-verlust
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