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Wofür benötige ich eine Gewinn- und Verlustrechnung?
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) dient zur Ermittlung des Unternehmenserfolgs und bildet zusammen mit der Bilanz den Jahresabschluss.
Was ist eine GuV?
Im Gegensatz zur Bilanz, welche das Vermögen und das Kapital abbildet, werden in der GuV alle Erlöse und Aufwendungen eines Unternehmens aufgelistet. So lässt sich der Gewinn oder der Verlust des Unternehmens in einem Zeitraum ablesen und bereits unterjährig können wichtige Aussagen zur Entwicklung des Unternehmenswertes getroffen und ggf. schnell reagiert werden.
Gemäß HGB und IFRS (International Financial Reporting Standards) muss die GuV eines Unternehmens die Vorjahreswerte enthalten, um diese vergleichen zu können (§ 265 HGB).
Vorschriften zur Erstellung der GuV finden Sie im Handelsgesetzbuch § 265 und §275 ff.
Die GuV ist Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses von Kaufleuten nach § 242 III HGB.
Die handelsrechtlichen Aufwands- und Ertragsarten müssen als Einzelpositionen in der GuV aufgeführt werden, das sogenannte Brutto-Prinzip. Es ist unzulässig, die Erträge und Aufwendungen vorweg zu verrechnen, so dass diese nicht mehr als Einzelposten in der GuV auftauchen.
Um sich vor Einblick der Konkurrenz zu schützen, dürfen kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften bestimmte Positionen zusammenführen, das sogenannte Netto-Prinzip.
Aufbau und Darstellung der GuV
Die GuV kann in Konten- oder Sattelform aufgebaut sein. Bei der Kontenform wird das Ergebnis auf der entsprechenden Kontenseite ausgewiesen: Sollseite = Gewinn, Habenseite = Verlust.
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) | |||
Soll = Aufwendungen | Haben = Erlöse + Erträge | ||
Wareneinsatz | 150 T€ | Umsatzerlöse | 350 T€ |
Personalkosten | 30 T€ | Außerordentliche Erträge | 0 T€ |
Miete | 15 T€ | Zuschüsse | 0 T€ |
Steuern | 50 T€ | Zinserträge | 0 T€ |
Werbekosten | 8 T€ | ||
Provisionen | 3 T€ | ||
Betriebskosten | 5 T€ | ||
Verwaltung | 10 T€ | ||
Abschreibungen | 1 T€ | ||
Zinsaufwendungen | 1 T€ | ||
Saldo | 77 T€ | ||
Summe | 350 T€ | Summe | 350 T€ |
Bei der Sattelform werden die einzelnen Positionen untereinander angeordnet und in Zwischenschritten zusammengerechnet. Die einmal gewählte Form muss zukünftig für Vergleichszwecke beibehalten werden. Für Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH) ist die Sattelform im §275 HGB vorgeschrieben. Die Sattelform ist die gebräuchlichste Darstellung einer GuV.
Die GuV-Gliederung nach Gesamtkostenverfahren
Beispiel-Gliederung GuV Gesamtkostenverfahren:
GuV-Gliederung nach Gesamtkostenverfahren | ||
1. | Umsatzerlöse | |
2. | +/- | Erhöhung oder Verminderung an fertigen und unfertigen Erzeugnissen |
3. | + | andere aktivierte Eigenleistungen |
4. | + | sonst. Erträge |
5. | - | Materialaufwand |
5.1. | Aufwendungen für Roh- und Hilfsstoffe | |
5.2. | Aufwendungen für bezogene Leistungen | |
Rohertrag | ||
6. | - | Personalaufwand |
6.1. | Löhne und Gehälter | |
6.2. | soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung | |
7. | - | Abschreibungen |
7.1. | auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | |
7.2. | auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreitet | |
8. | - | sonst. betriebliche Aufwendungen |
Betriebsergebnis | ||
9. | + | Erträge aus Beteiligungen |
10. | + | Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen Finanzlagevermögens |
11. | + | sonst. Zinsen und ähnliche Erträge |
12. | - | Abschreibungen auf Finanzauflagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens |
13. | - | Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
Finanzergebnis | ||
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (Ergebnis vor Steuern | ||
15. | + | außerordentliche Erträge |
16. | - | außerordentliche Aufwendungen |
außerordentliches Ergebnis | ||
18. | - | Steuern Einkommen und Ertrag |
19. | - | sonst. Steuern |
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag |
Bei der Berechnung unterscheidet man zwei Berechnungsarten, das Umsatzkostenverfahren (UKV) und das Gesamtkostenverfahren (GKV):
- Beim Umsatzkostenverfahren (UKV) werden die Erlöse z. B. eines Geschäftsjahrs den Kosten gegenübergestellt, welche tatsächlich für die Umsatzerlöse angefallen sind.
- Beim Gesamtkostenverfahren (GKV) werden alle Erlöse den Kosten gegenübergestellt. Hier bedarf es einer Herausrechnung der Bestandsänderungen (z. B. werden nicht alle im Geschäftsjahr hergestellten Produkte im gleichen Geschäftsjahr verkauft).
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